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Aus der Zeitschriftrecht 4/2012 | p. 124–136Es folgt Seite №124

Die revidierten Art. 210 und 371 OR

Änderung des Obligationenrechts vom 16. März 2012

Mit Beschluss vom 16. März 2012 hat die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft die Artikel 210 und 371 OR betreffend die «Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche im Kauf- und Werkvertrag» revidiert. Nachdem ich in recht 2011 145 ff. schon den ursprünglichen Revisionsentwurf besprochen habe, kommentiere ich nachfolgend die nun revidierten Art. 210 und 371 OR (R-Art. 210 und R-Art. 371 OR), noch bevor die Revision in Kraft getreten ist. Dabei greife ich wiederholt auch auf meine Ausführungen zum besagten Revisionsentwurf zurück, deren Text ich stellenweise übernehme.

I. Einleitung

1. Angeregt durch parlamentarische Initiativen1 hatte die Rechtskommission des Nationalrates einen Revisionsentwurf zum Verjährungsrecht der kauf- und werkvertragsrechtlichen Mängelhaftung ausgearbeitet. Der im BBl 2011 2899 f. veröffentlichte Gesetzesentwurf, der sich auf die Artikel 199, 210 und 371 des Obligationenrechts bezog, wurde vom Nationalrat (als Erstrat) in seiner Sitzung vom 14…

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