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Aus der Zeitschriftrecht 3/2022 | p. 159–169Es folgt Seite №159

Der Umgang mit pornografischen Darstellungen Minderjähriger

Zur geplanten Reform des Art. 197 Abs. 8 StGB

Die Regelung zur Straflosstellung von Minderjährigen, die von sich selbst Videos/Bilder mit pornografischem Inhalt herstellen, sich diese zuschicken und diese dann besitzen und konsumieren (Art. 197 Abs. 8 StGB), wird schon seit Längerem als zu wenig weitreichend kritisiert. Mit der Revision soll zum einen der Anwendungsbereich des Art. 197 Abs. 8 StGB ausgeweitet werden, zum anderen soll mit Art. 197 Abs. 8bisStGB die Problematik des Weiterleitens sogenannter Selfies geregelt werden. Der Beitrag zeigt auf, welche Auswirkungen die angedachte Reform hätte, und geht der Frage nach, ob die vorgeschlagene Regelung als sachgerecht qualifiziert werden kann.

I. Einführung in die Problematik

Das geltende Recht statuiert in Art. 197 Abs. 4 und 5 StGB ein umfassendes Verbot des Umgangs mit kinderpornografischem Material. Dieses Verbot erfasst sowohl Darstellungen tatsächlicher als auch nicht tatsächlicher sexueller Handlungen mit Minderjährigen.1 Die Problematik dieses Verbots, das unter anderem auch mit dem Schutz der minderjährigen Darstellerinnen und…

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