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Aus der Zeitschriftrecht 1/2018 | p. 51–61Es folgt Seite №51

Die Evaluation von Gesetzen: ein Beitrag zur Rationalisierung der Rechtsetzung

Gesetzesevaluationen sind wissenschaftliche Dienstleistungen, mit denen die Wirkungen von Erlassen systematisch, transparent und auf empirische Daten gestützt beschrieben und bewertet werden. Typischerweise werden die Erlasse nach den Kriterien der Wirksamkeit, der Effektivität und der Effizienz analysiert und bewertet. Die Entwicklung des Evaluationsgedankens in den späten 1960er-Jahren fand seinen Niederschlag auch im Recht: Anlässlich der letzten Verfassungsrevision wurde mit Artikel 170 ein Evaluationsartikel in die Bundesverfassung eingefügt. Neben dem Verfassungsartikel existieren noch weitere Bestimmungen zur Evaluation auf Gesetzes- und Verordnungsstufe sowie Evaluationsklauseln in einzelnen Erlassen. Das Instrument der Gesetzesevaluation hat sich in den letzten Jahren immer mehr etabliert, denn Gesetzesevaluationen tragen – selektiv und mit den richtigen Erwartungen verbunden eingesetzt – massgeblich zu einem Evidenz- und Rationalitätsgewinn in der Rechtsetzung bei.

I. Einleitung

Eine Recherche innerhalb der Mitteilungen der Bundesverwaltung zu den Stichworten «Evaluation» und «Gesetz» ergibt zahlreiche Treffer. Allein im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Justiz wurden in den letzten zehn Jahren unter anderem das Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1), das Opferhilfegesetz (OHG, SR 312.5) und zwei Teilbereiche der Opferhilfe (die Ausbildungshilfe nach dem OHG…

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