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Aus der Zeitschriftrecht 4/2023 | p. 199–205Es folgt Seite №199

Wettbewerbliche Gestaltungsmöglichkeiten bei dringlichen Zusammenschlussverfahren am Beispiel von UBS/CS

Am 19. März 2023 wurde bekannt, dass sich die UBS – dank einer staatlichen Milliardengarantie – bereit erklärt hatte, die in Schwierigkeiten geratene CS zu übernehmen. Die Behörden begründeten den sofort bewilligten Zusammenschluss mit dem Schutz der Schweizer Volkswirtschaft und dem schweizerischen Finanzsystem. Im Beitrag wird zunächst dargelegt, dass bei Zusammenschlüssen von Banken, die «aus Gründen des Gläubigerschutzes als notwendig erscheinen», zur Beurteilung der Fälle die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) an die Stelle der Wettbewerbskommission tritt. Nach Kartellgesetz sind in solchen Fällen «die Interessen der Gläubiger vorrangig» zu berücksichtigen. Das heisst nun aber – entgegen verbreiteter Meinung – nicht, dass die in solchen Fällen zuständige FINMA nicht verpflichtet ist, solche Zusammenschlüsse möglichst wettbewerbsfreundlich zu gestalten. Sodann wird aufgezeigt, wie allgemein in Fällen drohender Insolvenz, in denen über Zusammenschlüsse rasch zu entscheiden ist, der Wettbewerb und bisweilen indirekt auch Arbeitsplätze geschützt werden können, und zwar selbst dann, wenn noch nicht erwiesen ist, dass die Eingriffsvoraussetzungen gemäss Kartellgesetz gegeben sind.

I. Verfahrensregelung gemäss Kartellgesetz

Die Kartellgesetze gehen weltweit davon aus, dass die meisten Zusammenschlüsse wettbewerbsrechtlich unproblematisch sind und dass nur die diesbezüglich problematischen Fälle geprüft werden müssen. Zu diesem Zweck legen die Gesetze Meldepflichten fest, die auf relativ klar feststellbaren Umsätzen basieren. So sind nach schweizerischem Kartellgesetz…

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