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Aus der Zeitschriftrecht 4/2021 | p. 177–194Es folgt Seite №177

Actio libera in causa und die Folgen – ein Überblick

Die actio libera in causa ist in der Ausbildung beliebt und praktisch wenig bedeutsam. Das hängt auch damit zusammen, dass von der Theorie her in zu geringem Ausmass «Übersetzungsarbeit» geleistet wird. Dem will diese Abhandlung abhelfen: Sie legt die einzelnen Fallgruppen der actio libera in causa dar, erläutert deren Rechtsfolgen und führt sie auf ihren Grundgedanken des Rechtsmissbrauchs zurück.

I. Einführung

Art. 19 Abs. 1 StGB besagt, es sei derjenige nicht zu bestrafen, der zur Zeit der Tat nicht fähig war, das Unrecht der Tat einzusehen oder danach zu handeln. Das erscheint uns nachgerade banal: Wer im Zeitpunkt der Tat ohne Schuld gehandelt hat, weil ihm die Fähigkeit zur Unrechtseinsicht fehlte, darf nicht bestraft werden. Und dasselbe gilt für denjenigen, der Einsicht in das Unrecht zu…

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