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Aus der Zeitschriftrecht 4/2012 | p. 93–101Es folgt Seite №93

Klagerecht des Bundes gegen missbräuchliche AGB***

Das revidierte UWG erweitert die Interventionskompetenzen des Bundes. Dieser kann neuerdings zivil- und strafrechtliche Klagen anheben, wenn das öffentliche Interesse durch unlautere Geschäftspraktiken gefährdet oder verletzt wird. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Interventionsmöglichkeiten des Bundes auf. Er geht auch der Frage nach, ob die Klage des Bundes eine Waffe gegen missbräuchliche AGB darstellt. Seit dem 1. Juli 2012 sind AGB aufgrund einer entsprechenden Korrektur im UWG einer richterlichen Inhaltskontrolle zugänglich.

I. Ausgangslage1

Die eidgenössischen Räte haben am 17. Juni 2011 die Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gutgeheissen.2 Das Gros der Änderungen ist am 1. April 2012 in Kraft getreten, der revidierte Artikel 8 UWG betreffend die Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen am 1. Juli 2012.3 Im vorliegenden Kontext interessieren speziell die letztgenannte Bestimmung…

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