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Aus der Zeitschriftrecht 4/2008 | p. 174–174Es folgt Seite №174

Prof. Walther-Hug-Preise für Dissertationen des akademischen Jahres 2006/07, zuerkannt 2008

Die Prof. Walther-Hug-Stiftung zur Förderung der rechtswissenschaftlichen Forschung zeichnet jedes Jahr eine Anzahl juristischer Dissertationen mit dem Prof. Walther-Hug-Preis aus. Die Preise sind nach Art. 5 Abs. 1 der Statuten dazu bestimmt, die Verfasser und Verfasserinnen «der besten Dissertationen aus den verschiedensten schweizerischen rechtswissenschaftlichen Forschungsgebieten» auszuzeichnen.

Dazu melden die Fakultäten am Ende eines jeden akademischen Jahres alle mit der (bzw. mit den) Bestnote(n) an-genommenen Dissertationen der Stiftung. Diese fordert die Autorinnen und Autoren auf, ihre Arbeit einzureichen. Der Stiftungsrat (derzeit bestehend aus den Herren Bundesrichter Dr. Bernard Corboz, Präsident, Prof. Dr. Alexander Ruch bzw. Prof. Stefan Bechtold ab 1.6.2008, ETHZ, Prof. Dr. Denis Piotet, Lausanne, Prof. Dr. Vito Roberto, St. Gallen, und Prof. Dr. Christian Bovet, Genf) beurteilt sodann die eingereichten Arbeiten anhand eigener, in einem Reglement festgelegter Kriterien und trifft unter den Anwärterinnen und Anwärtern eine Auslese, denen der Prof. Walther-Hug-Preis zuerkannt wird. Als «Beste der Besten» werden in der Regel Dissertationen mit Bezug zum schweizerischen Recht ausgezeichnet, die «eine breite Problematik behandeln und die Erkenntnis juristischer Zusammenhänge besonders fördern, sei es, dass sie ein Thema von allgemeiner Tragweite zum Gegenstand haben oder ein spezielles Thema in einem weiten Zusammenhang behandeln». Die Überreichung der Preise erfolgt am Dissertationsort je nach Fakultät in unterschiedlichem Rahmen, z. B. an einer Promotionsfeier oder anlässlich eines anderen festlichen Anlasses wie eines Weihnachtsessens usw.