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Aus der Zeitschriftrecht 4/2008 | p. 119–133Es folgt Seite №119

Der einfache Auftrag und die aktuelle Entwicklung im Recht der freien Berufe**

Sorgfalt ist ein Kriterium menschlichen Verhaltens. Grundsätzlich gibt es daher auch im Auftragsrecht weder eine Sorgfalt an sich, noch allgemeine, von den übrigen Leistungspflichten getrennte Sorgfaltspflichten. Die enge Verknüpfung von Sorgfalt mit dem Verhalten des Beauftragten hat aber dazu geführt, «sorgfältig» auch für die Bezeichnung seines äusseren Verhaltens zu verwenden. Dieses wird im Recht der freien Berufe immer öfters an Verhaltensstandards gemessen, die im Hinblick auf das Qualitätsmanagement geschaffen werden. Diese Entwicklung wird sich mit der zunehmenden Verbreitung von Dienstleistungsorganisationen in der Rechtsform der juristischen Person beschleunigen.

I. Einleitung

A. Auftragsrecht als Arbeitsrecht der freien Berufe

Josef Hofstetter bezeichnet den Auftrag als «das Arbeitsrecht der selbstständig ausgeübten liberalen Berufe». Der Auftrag erscheine auf diese Funktion zugeschnitten1. Diese Einschätzung ist insofern richtig, als die Erteilung eines Auftrags an einen Angehörigen der freien Berufe in der Regel auf dem Vertrauen des Auftraggebers in die…

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