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Aus der Zeitschriftrecht 3/2023 | p. 181–189Es folgt Seite №181

Das unfertige Gebäude der AGB-Inhaltskontrolle im schweizerischen Recht

Mit der Neufassung des Art. 8 UWG 2011 wurde für das schweizerische Recht erstmals eine Generalklausel zur AGB-Inhaltskontrolle eingeführt, die diesen Namen verdient. Über zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten zeichnet sich ab, dass es auch dieser Regelung an Effektivität mangelt. Der Verfasser analysiert die Gründe dafür und plädiert – ausgehend von einer Verlagerung der Generalklausel in das OR AT – für eine grundlegende Gesetzesreform.

I. Vorgeschichte der Revision 2011 des Art. 8 UWG

Die Geschichte einer gegenüber der allgemeinen Gültigkeitskontrolle verschärften, «offenen» Kontrolle des Inhalts von AGB1 ist im schweizerischen Recht durch auffallende Zögerlichkeit und Vorsicht geprägt. Rechtsvergleichend betrachtet war die schweizerische Rechtslage lange Zeit ein Sonderfall:2 In einer Zeit,3 in der es in unseren Nachbarländern,…

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