Besteuerung des gemeinschaftlichen Eigentums von Ehegatten nach Aufnahme des Getrenntlebens
Die Auflösung des gemeinsamen Haushalts von Ehegatten bewirkt weder die Auflösung des ordentlichen Güterstands noch eine sachenrechtliche Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums. Sie hat aber bereits steuerliche Konsequenzen, die im Rahmen einer sorgfältigen Beratung zu beachten sind. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Besteuerung gemeinschaftlichen Eigentums von Ehegatten nach deren Aufnahme des Getrenntlebens, wobei besonderes Augenmerk auf Liegenschaften gelegt wird.
Inhaltsübersicht
- A. Ausgangslage
- B. Besteuerungsgrundsätze von Ehegatten und steuerrechtliche Behandlung von Mit- und Gesamteigentum
- C. Auswirkungen der Aufnahme des Getrenntlebens auf die Mit- oder Gesamteigentümerstellung der Ehegatten
- D. Steuerrechtliche Behandlung von Mit- und Gesamteigentum der Ehegatten nach Aufnahme des Getrenntlebens
- E. Zusammenfassung und Fazit
A. Ausgangslage
Die Beachtung von steuerrechtlichen Aspekten ist im Familienrecht von grosser Bedeutung. Sowohl im Güter- als auch im Unterhaltsrecht sind die Steuerfolgen in die Beurteilung der Gesamtsituation der Ehegatten mit einzubeziehen.1 Auch für im Familienrecht tätige Anwältinnen und Anwälte ist die Beachtung von steuerrechtlichen Auswirkungen unumgänglich, was z.T. eine Herausforderung darstellen…