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Aus der Zeitschriftrecht 2/2018 | S. 120–122Es folgt Seite №120

Observation von Versicherten – Der Gesetzgeber auf Abwegen

Gemäss einem Entscheid des EGMR ist die Überwachung von Versicherten ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre und bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage, die u. a. Vorhersehbarkeit und Verhältnismässigkeit der Überwachung regelt. Der Gesetzgeber müsste also ein Gesetz schaffen, mit dem der Überwachung klare Grenzen gesetzt und so die Grundrechte geschützt werden. Mit dem neuen Observationsartikel hat das Parlament genau das Gegenteil gemacht. Die Sozialversicherer erhalten weitreichende Kompetenzen zur Anordnung und Durchführung von Überwachungen ohne adäquate rechtsstaatliche Schranken.

I. Wie es zum Überwachungsgesetz kam

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte in der Entscheidung Vukota gegen die Schweiz fest, dass die Überwachung von Personen, die Sozialversicherungsleistungen beziehen, einen schweren Eingriff in das in Art. 8 EMRK garantierte Menschenrecht auf Schutz des Familien- und Privatlebens darstellt.1 Eine solche Überwachung bedürfe einer…

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