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Aus der Zeitschriftrecht 1/2017 | S. 20–29Es folgt Seite №20

Strafbefehlsverfahren und Öffentlichkeit: zwingendes Spannungsverhältnis oder Möglichkeit einer Symbiose?

Das Strafbefehlsverfahren eröffnet die Möglichkeit, Beschuldigte in einem schnellen und einfachen Verfahren quasi auf dem Korrespondenzweg zu verurteilen. Damit fällt insbesondere die zeit- und kostenintensive Verfahrensetappe der gerichtlichen Hauptverhandlung weg. Ohne öffentliche Hauptverhandlung hat die Allgemeinheit aber keine Möglichkeit, an Strafverfahren teilzunehmen und diese zu kontrollieren. Der Beitrag geht der Frage nach, wie das Strafbefehlsverfahren selbst öffentlicher und transparenter ausgestaltet werden könnte.

A. Einleitung

Würde man auf der Strasse Passanten befragen, wie sich in der schweizerischen Rechtsordnung ein Strafprozess abspielt, die Antwort wäre wohl immer gleich: Ein begangenes Delikt wird durch die Polizei untersucht, die Staatsanwaltschaft analysiert die gesammelten Beweise, befragt den Täter, die Opfer und die Zeugen, legt Akten an und reicht die Beweise schliesslich an ein unabhängiges Gericht…

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