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Aus der Zeitschriftrecht 3/2016 | S. 144–156Es folgt Seite №144

Strafrecht und selbstfahrende Autos – ein Beitrag zum erlaubten Risiko

Selbstfahrende Autos stellen das Strafrecht vor neue Herausforderungen. Es stellt sich die Frage, wer strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist, wenn das selbstfahrende Auto zum Beispiel auf einer bewilligten Testfahrt ein Kind überrollt und tötet? Können sich die für das Auto verantwortlichen Menschen auf das Vorliegen eines erlaubten Risikos berufen, sodass letztlich niemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird? Diese Frage steht im Zentrum der folgenden Ausführungen.

A. Ausgangslage

Probefahrten mit selbstfahrenden sogenannten Roboterautos finden derzeit weltweit statt.1 Denn man erhofft sich von Fortschritten beim autonomen Fahren nicht nur die Lösung individueller Verkehrsprobleme (wie z.B. weniger Verkehrsunfälle mit Toten oder Schwerverletzten), sondern neue Verkehrskonzepte für den Gesamtverkehr. Roboterautos sind – für die Zwecke des vorliegenden Beitrags –…

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