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Aus der Zeitschriftrecht 3/2015 | S. 144–157Es folgt Seite №144

Die Samenspende im schweizerischen Recht

Die Samenspende ist wie die anderen zugelassenen medizinisch unterstützten Fortpflanzungsverfahren im Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt. Das Gesetz operiert mit zahlreichen interpretationsbedürftigen Begrifflichkeiten, dessen Umsetzung obliegt aber praktisch ausschliesslich den damit befassten Reproduktionsmedizinern unter Ausschluss der klassischen Rechtsanwendungsakteure wie Anwälten oder Gerichten. Ziel des Aufsatzes ist es, in verschiedenen Bereichen der Anwendung des Fortpflanzungmedizingesetzes die Diskussion anzustossen und erste Antworten zu skizzieren. Dies soll dazu beitragen, dass die Betroffenen auf eine verlässliche und rechtsgleiche Anwendung des Gesetzes vertrauen können.

I. Vorbemerkungen

Nicht erst seit der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 über die Änderung der Verfassungsbestimmungen zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich steht die Reproduktionsmedizin im Fokus der öffentlichen Diskussion. Einerseits ist zu konstatieren, dass die Reproduktionsmedizin faktisch an Bedeutung gewinnt. 2013 wurden durch das Bundesamt für Statistik (BFS) 6180…

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