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Aus der Zeitschriftrecht 2/2014 | S. 92–99Es folgt Seite №92

Gefahr der Verpolizeilichung des Vorverfahrens

Als «Herrin des Vorverfahrens» trägt die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für Ermittlung und Untersuchung. Theoretisch sollen sich die polizeilichen Ermittlungen darauf beschränken, der Staatsanwaltschaft den Entscheid betreffend Eröffnung der Untersuchung zu ermöglichen. Alsdann hat sie den Sachverhalt selbst zu ermitteln. Aufgrund ihrer Schlagkraft liegt das faktische Schwergewicht der Untersuchung jedoch inzwischen weitgehend bei der Polizei. Was bedeutet dies für die Verfahrensherrschaft der Staatsanwaltschaft im Vorverfahren?

I. Einleitung

Nachdem die Strafprozessordnung (StPO1) nun seit drei Jahren in Kraft ist, zieht man mancherorts Bilanz. Dabei sehen sich die Strafverfolgungsbehörden durch die Kriminalitätsentwicklung in angespannter Personalsituation.2 Gleichzeitig stellt das Strafverfahrensrecht hohe Anforderungen an das Prozedere. In einigen Polizeikorps hat man auf den Anstieg der Arbeitslast mit einer Erhöhung der…

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