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Aus der Zeitschriftrecht 6/2010 | S. 196–220Es folgt Seite №196

Parteirechte der beschuldigten Person bei Beweiserhebungen in der Untersuchung**

Die Parteirechte der beschuldigten Person erfahren in der schweizerischen StPO eine ausführliche Regelung. Sie zeugt in Teilen noch immer von dem Misstrauen, mit dem das Gesetz dem Beschuldigten und seiner Verteidigung begegnet, z.B. beim rechtlichen Gehör (unten II 1.b.bb). Andere Bereiche der StPO hingegen verkörpern den Versuch des Gesetzgebers, wirksame Teilhabe der beschuldigten Person an der Sammlung und Ordnung des Prozessstoffes nicht zu einer Leerformel verkommen zu lassen, etwa die Neuerungen bei der Information über die Verfahrensrechte (unten II.1.a.bb) oder beim Anwalt der ersten Stunde (unten II.2.a.aa). Der Beitrag gibt einen Überblick über diese Parteirechte und geht an einzelnen Stellen tiefer.

I. Ausgangslage

1. Die Bedeutung von Parteirechten im Vorverfahren

Mit der Abkehr vom Inquisitionsprozess und der Etablierung des sog. reformierten Straf- oder Anklageprozesses1 ist es zum Gemeingut rechtsstaatlichen Prozedierens geworden, dass die Parteien, insbesondere der Beschuldigte, (auch) als Subjekte des Verfahrens zu behandeln sind. Teilhabe an der Sammlung und Ordnung des Prozessstoffes mit…

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