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Numéro 4

27. novembre 2019

Études
Der begründete und der einfache Verdacht
p. 221
Banken müssen verdächtige Vermögenswerte der Meldestelle für Geldwäscherei melden. Diese Meldungen sind zentral für die Geldwäschereibekämpfung. Die Meldeschwelle bildet nach Geldwäschereigesetz der «begründete Verdacht» auf relevante Straftaten. Nach der heutigen Gerichtspraxis löst aber bereits ein «einfacher Verdacht» eine Meldepflicht aus, wenn Abklärungen ihn nicht ausräumen können. Die Autoren schildern den Hintergrund dieser Entwicklung und analysieren die damit verbundenen Probleme. Sie schlagen eine Neugestaltung des Meldewesens auf Gesetzesstufe vor. Grundgedanke ist eine Meldepflicht mit zwei Schwellen. Überflüssig würde damit das heutige Melderecht.
Beschränkung der Ausschüttungskapazität bei Upstream-Darlehen
p. 240
Im sogenannen Swisscargo-Urteil (BGE 140 III 533) hat das Bundesgericht entschieden, dass marktunübliche Upstream-Darlehen die Ausschüttungskapazität der darleihenden Tochtergesellschaft beschränken. Im vorliegenden Beitrag werden Inhalt, Zweck, Anwendungsbereich, Umfang, rechnungslegungsrechtlicher Ausweis und Aufhebung dieser Ausschüttungsbeschränkung untersucht. Dabei wird dem bundesgerichtlichen Lösungsvorschlag ein in der Lehre vertretener, wirtschaftlicher Alternativansatz gegenübergestellt.
Einführung einer «Personalbremse» auf Bundesebene? - Rechtliche Einordnung und Bewertung
p. 258
Der Nationalrat nahm am 4. Mai 2017 ein Postulat an, das den Bundesrat beauftragte, einen Vorgehensvorschlag für die Einführung einer «Personalbremse» analog der Ausgabenbremse zu unterbreiten. Ziel des Postulats ist eine Eindämmung der Regulierungsdichte, die durch die Schaffung höherer Hürden für die Zustimmung zu Erlassen, die zusätzliches Personal erfordern, erreicht werden soll. Dieser Beitrag zeigt auf, wie eine «Personalbremse›» ausgestaltet werden könnte und welche Herausforderungen sich dabei stellen. Ausserdem werden die möglichen Folgen einer «Personalbremse» auf das Rechtsetzungsverfahren und den Parlamentsalltag umrissen.
Bereicherungsrechtliche Rückgewähr von Zuvielleistungen?
p. 274
Das Bundesgericht hat in BGer Urteil 4A_197/2018 vom 13. Dezember 2018 erneut Gelegenheit erhalten, zur Rückgewähr von irrtümlich erbrachten Zuvielleistungen Stellung zu nehmen. Dieses Mal hatte es allerdings nicht ein Zweiparteienverhältnis zu beurteilen, sondern die Leistung eines Zuviels im Valutaverhältnis eines echten Vertrags zugunsten Dritter. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Rückgewähr auch hier nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen erfolgen soll. Zu prüfen ist, ob diese Rechtsprechung für beide Konstellationen gleichermassen zu überzeugen vermag.
En point de mire
LegalTech ist erfolgreich gestartet; das Potenzial schöpfen wir aber bei Weitem noch nicht aus
p. 286
Die Anzahl entstehender LegalTech-Anbieter ist enorm. Das Interesse und die Neugier von juristischen Dienstleistern an diesem Angebot steigen stetig. Die Mehrheit der erfolgreichen Implementierungen findet man jedoch immer noch auf juristischen Nebenschauplätzen, z.B. bei der Dokumentenverwaltung oder dem Kanzleimanagement. Die LegalTech-Bewegung bahnt sich jedoch langsam den Weg zu den Kerngebieten.
Autour des universités
Prof. Walther-Hug-Preise 2019
p. 290
🔓︎ Free Access