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Numéro 2

3. juin 2019

Études
Das neue Asylverfahren - ein Überblick
p. 85
Auf den 1. März 2019 ist die Neustrukturierung des Asylbereiches in Kraft getreten. Diese Teilrevision des Asylgesetzes hat zu einer vollständigen Neuordnung des Asylverfahrens geführt. Neu wird nicht nur zwischen drei verschiedenen Verfahrensarten unterschieden, es wurde auch ein für alle Asylsuchenden geltender Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung eingeführt. Zudem hat die Neustrukturierung auch zu einer Dezentralisierung der Asylverfahren geführt.
Bitcoin als Rechtsobjekt - eine zivilrechtliche Einordnung
p. 95
Dieser Beitrag untersucht die Rechtsnatur von Kryptowährungen (Bitcoins) aus der Sicht des schweizerischen Zivilrechts. Insbesondere geht er der Frage nach, ob und inwiefern es sich hierbei um von der Privatrechtsordnung anerkannte Rechtsobjekte handelt, an denen subjektive Rechte begründet werden können, und welchen Schutz Inhaber solcher «Native Token» geniessen, wenn in einer von ihnen nicht beabsichtigten Weise in ihre Rechtsposition eingegriffen wird, etwa wenn Bitcoins «gestohlen», «zerstört» oder «veruntreut» werden.
Im Labyrinth des Steuerstrafrechts
p. 121
Das Steuerstrafrecht lässt sich grundsätzlich einteilen einerseits in das Einkommens- und Vermögenssteuerstrafrecht des Bundes und der Kantone und andererseits in die Bundessteuererlasse, die für das Steuerstrafrecht auf das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht verweisen. In beiden Bereichen werden gar nicht oder zu wenig entrichtete Steuern nicht nur in Verwaltungsverfahren nacherhoben. Der fehlbare Steuerschuldner wird gegebenenfalls überdies wegen Steuerübertretungen (insbesondere Steuer- bzw. Abgabehinterziehung) und Steuervergehen (Steuer- bzw. Abgabebetrug) strafrechtlich belangt. Die Regelung des Verhältnisses zwischen den verschiedenen Sanktionen sowie der – je nach der Natur der Zuwiderhandlung – zu beachtenden Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften in den beiden erwähnten Bereichen ist komplex und teilweise nicht einfach nachvollziehbar.
Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf gemeinnützige Organisationen
p. 127
Trotz der begrifflich unterschiedlichen Anknüpfung im Kartell-, Preisüberwachungs- und Lauterkeitsrecht bezieht sich der persönliche Geltungsbereich der wettbewerbsrechtlichen Gesetze letztlich auf ein selbständiges und marktbezogenes wirtschaftliches Verhalten mit Wettbewerbsrelevanz. Es stellt sich damit für gemeinnützige Organisationen die Frage, wann ihr Verhalten ausnahmsweise diese Voraussetzungen erfüllt und dem Wettbewerbsrecht untersteht.
En point de mire
Der Richter und sein Umfeld
p. 138
Der folgende Beitrag skizziert, wie die richterliche Unabhängigkeit aktuell durch staatliche Normen sichergestellt und durch die Empfehlungen überstaatlicher Gremien bewertet wird. Es schliessen sich kritische Fragen nach der Vollständigkeit der Normen und der Verbindlichkeit der Empfehlungen an. Der Fokus wird schliesslich erweitert um Kriterien der inneren Unabhängigkeit der Richterinnen/Richter, von denen ein gerechtes Urteil nicht weniger abhängt.