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Numéro 5

23. septembre 2013

Études
Abgekürzte Gattungsvereinbarungen
p. 209
Zwischen der Stück- und der Gattungsschuld besteht vermeintlich ein klarer Unterschied – bei den Voraussetzungen und den rechtlichen Konsequenzen. Ausgehend vom Gedanken, dass bei in Serie hergestellter Ware die Auswahl eines individuellen Stücks häufig bloss als abgekürzte Form einer Gattungsbeschreibung erfolgt, regen die Autoren an, die traditionelle Unterscheidung zwischen Stück- und Gattungskauf generell zu überdenken.
Das Dublin-System und das schweizerische Asylrecht
p. 224
Tendenzen der Europäisierung prägen das schweizerische Asylrecht derzeit stark. Aufgrund des Dubliner Assoziierungsabkommens nimmt die Schweiz seit 2008 partiell am äusserst dynamischen Europäisierungsprozess des Asylrechts teil. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die jüngsten Entwicklungen des sog. Dublin-Systems und untersucht dessen Einflüsse auf die Schweiz.
Die Haftung des Gastwirts
p. 235
Die Art. 487–489 OR, welche die Haftung des Gastwirts regeln, stehen im (19.) Titel über den Hinterlegungsvertrag (Art. 472–491 OR). Indes setzt die Haftung des Gastwirts den Abschluss eines Hinterlegungsvertrages nicht voraus, und wo es zu einer Hinterlegung kommt, weicht die Haftung des Gastwirts von derjenigen eines ordentlichen Aufbewahrers teilweise ab. Die Gastwirtehaftung ist also ein eigenständiges, vom Hinterlegungsrecht getrenntes Institut. Wie diese Haftung im Einzelnen ausgestaltet ist, bildet Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.
Kartellgesetzrevision/Freier Einkauf im Ausland
p. 242
Im Rahmen der laufenden Kartellgesetzrevision beabsichtigt der Ständerat das Kartellgesetz durch einen neuen Art. 7a zu ergänzen. Diese Bestimmung soll Nachfragern aus der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen den Einkauf im Ausland zu den dort von den Anbietern praktizierten Preisen und Bedingungen gewährleisten. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Problematik von Lieferverweigerungen durch Anbieter im Ausland und der damit verbundenen Beschränkung des Preiswettbewerbs aus dem Ausland und zeigt auf, weshalb gegen solche marktabschottende Praktiken unter dem geltenden Kartellgesetz oft nicht vorgegangen werden kann bzw. nicht vorgegangen wird. Vor diesem Hintergrund wird zur vom Ständerat beschlossenen Bestimmung (Art. 7a KG) Stellung genommen.
Autour des universités
Prof. Walther-Hug-Preise für Dissertationen des akademischen Jahres 2011/2012, zuerkannt 2013
p. 247
🔓︎ Free Access