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Aus der Zeitschriftrecht 4/2019 | p. 274–285Es folgt Seite №274

Bereicherungsrechtliche Rückgewähr von Zuvielleistungen?

Das Bundesgericht hat in BGer Urteil 4A_197/2018 vom 13. Dezember 2018 erneut Gelegenheit erhalten, zur Rückgewähr von irrtümlich erbrachten Zuvielleistungen Stellung zu nehmen. Dieses Mal hatte es allerdings nicht ein Zweiparteienverhältnis zu beurteilen, sondern die Leistung eines Zuviels im Valutaverhältnis eines echten Vertrags zugunsten Dritter. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Rückgewähr auch hier nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen erfolgen soll. Zu prüfen ist, ob diese Rechtsprechung für beide Konstellationen gleichermassen zu überzeugen vermag.

I. Ausgangspunkt: BGer Urteil 4A_197/2018 vom 13. Dezember 2018

Anlass zu dieser Untersuchung gibt das BGer Urteil 4A_197/2018 vom 13. Dezember 2018. Diese Entscheidung bot dem Bundesgericht die Gelegenheit, eine in anderen Urteilen ersichtliche Tendenz, sich vom Bereicherungsrecht abzuwenden, zu akzentuieren.1 Vor Bundesgericht strittig war im konkreten Fall die Frage, ob irrtümlich zu viel bezahlte…

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