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Aus der Zeitschriftrecht 2/2020 | p. 105–117Es folgt Seite №105

Die Grundrechtsbindung «Privater» bei der Beweiserhebung für Straf- und Verwaltungsverfahren*

Die Frage der Verwertbarkeit von Beweisen, die unter Verletzung von Grundrechten erhoben worden sind, ist erst schwach durchdrungen. Das gilt insbesondere auch für Beweise, die Private beispielsweise mittels Dashcams oder durch Observationen erhoben haben. Die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung anerkennt unter dem Eindruck der EGMR-Praxis und unter dem Vorbehalt einer Interessensabwägung selbstständige grundrechtliche Beweisverwertungsverbote. Der Beitrag erläutert diese Entwicklung, ordnet sie grundrechtsdogmatisch ein und entwirft Lösungsansätze für offene Fragen.

I. Einleitung: drei typische Fallkonstellationen

Die Frage nach der zulässigen Verwertung von Beweisen, die durch Privatpersonen erhoben worden sind, hat die Gerichte und Verwaltungsbehörden in jüngerer Zeit intensiv beschäftigt. Der vorliegende Beitrag nimmt diese Entwicklung auf. Dabei steht nicht die Erörterung verfahrensrechtlicher Anforderungen im Vordergrund, sondern die Einbettung der…

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