Einführung einer «Personalbremse» auf Bundesebene? – Rechtliche Einordnung und Bewertung**
Der Nationalrat nahm am 4. Mai 2017 ein Postulat an, das den Bundesrat beauftragte, einen Vorgehensvorschlag für die Einführung einer «Personalbremse» analog der Ausgabenbremse zu unterbreiten. Ziel des Postulats ist eine Eindämmung der Regulierungsdichte, die durch die Schaffung höherer Hürden für die Zustimmung zu Erlassen, die zusätzliches Personal erfordern, erreicht werden soll. Dieser Beitrag zeigt auf, wie eine «Personalbremse›» ausgestaltet werden könnte und welche Herausforderungen sich dabei stellen. Ausserdem werden die möglichen Folgen einer «Personalbremse» auf das Rechtsetzungsverfahren und den Parlamentsalltag umrissen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Postulat Gössi im Detail
- III. Rechtliche Ausgangslage
- IV. Ausgestaltung einer «Personalbremse»
- V. Welche Erlassformen würden der «Personalbremse» unterliegen?
- VI. Ausgestaltung des qualifizierten Mehrs
- VII. Ansiedelung einer «Personalbremse» in der Normenhierarchie
- VIII. Auswirkungen einer «Personalbremse» auf das Rechtsetzungsverfahren und den Parlamentsalltag
- IX. Fazit
I. Einleitung
Die Personalkosten des Bundes geben immer wieder Anlass zu politischen Vorstössen. Am 19. Juni 2015 reichte Petra Gössi im Nationalrat das Postulat 15.3704 mit dem Titel «Einführung einer ‹Personalbremse› analog der Ausgabenbremse» (im Folgenden: Postulat Gössi) ein. Der Bundesrat wurde darin beauftragt, einen Vorgehensvorschlag für die Ausdehnung der Ausgabenbremse gemäss Art. 159…