Aller au contenu principal

Aus der Zeitschriftrecht 1/2013 | p. 46–51Es folgt Seite №46

Wrongful-life-Klage – erster Entscheid eines Obergerichts

Kommentar zum Urteil der 2. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 2. Mai 2011 (Entscheid ZK 10 569)1

Der kommentierte Entscheid ist der erste eines Schweizer Kantonsgerichts zur Frage der Wrongful-life-Klage. Die Wrongful-life-Klage ist die Schadenersatz- bzw. Genugtuungsklage eines behindert geborenen Kindes gegen einen Arzt, welcher durch eine Pflichtverletzung die Abtreibung des Kindes verunmöglicht hat. Das Obergericht des Kantons Bern hat die Klage des Kindes auf Genugtuung abgelehnt. Aus verfahrensrechtlichen Gründen musste das Gericht die Wrongful-birth-Klage der Mutter auf Ersatz ihrer immateriellen Unbill nicht in ihrem Grundsatz, sondern lediglich in ihrer Bemessung neu beurteilen. Es hat den erstinstanzlichen Entscheid auch in diesem Punkt bestätigt und der Mutter eine Genugtuung in der Höhe von CHF 30000 zugesprochen.

I. Sachverhalt

Im Jahr 2000 gebar eine Frau ihr erstes Kind. Nach der Geburt diagnostizierten die Ärzte beim Kind eine sogenannte cystische Fibrose (Mukoviszidose; nachstehend: «CF»), eine vererbliche Stoffwechselkrankheit. Zur Übertragung der Krankheit müssen beide Elternteile Träger des mutierten Gens sein. In einer nicht selektionierten Gruppe liegt die Wahrscheinlichkeit, Träger dieses Gens zu sein,…

[…]