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Aus der Zeitschriftrecht 3/2022 | p. 131–148Es folgt Seite №131

Transparenz als Verfahrensgrundsatz: Gesetzliche Transparenztechniken und praktische Argumentationsfelder

Transparenz im verfahrensrechtlichen Sinne dient nicht nur der Zugänglichkeit von Verfahrensakten, sondern beinhaltet auch Anforderungen an die Art und Weise staatlicher Informationen. Ohne eine sachgerechte (verständliche) Verfahrenskommunikation sind die Verfahrensbeteiligten nicht in der Lage, sich adäquat in das Verfahren einzubringen und seine Grundlagen zu verstehen. In intransparenten Verfahren kann unklar sein, welche Rechte den Verfahrensbeteiligten zukommen, was Verfahrensgegenstand ist, wie der Beweis geführt wird oder welche Anforderungen an Eingaben gelten. Das Transparenzprinzip weist damit auch einen engen Zusammenhang zur Verfahrensfairness auf und stellt insgesamt betrachtet einen wichtigen Verfahrensgrundsatz dar.

I. Einleitung

Transparenz wird in der Lehre und Rechtsprechung häufig mit Zugänglichkeit zu staatlichen Informationen gleichgesetzt und einhergehend damit die Öffentlichkeit – im Sinn einer allgemeinen Zugänglichkeit – der Gerichte, der Verwaltung und der Parlamente, ja staatlicher Institutionen überhaupt gefordert.1 Die Öffentlichkeit dient insofern der Transparenz und soll das Vertrauen der…

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