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Aus der Zeitschriftrecht 1/2017 | p. 60–66Es folgt Seite №60

Feindbild KESB – Erklärung und Widerspruch

Von ihren Gegnern wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB gerne als KESP bezeichnet: Als Kindes- und Erwachsenenschutzpolizei. Darin widerspiegeln sich bestehende tiefgründige Missverständnisse und eklatante Unkenntnisse der KESB-Gegnerschaft in Bezug auf den Zweck, die Funktion, Philosophie, Werthaltung, und Arbeitsweise dieser noch jungen professionell-interdisziplinären Behörden. Wie die KESB zum Feindbild werden konnten, wie sie funktionieren und arbeiten und den Mehrwert, den sie mit sich bringen, soll dieser Beitrag – im Sinne eines erklärenden Widerspruchs – aufzeigen.

I. Erklärung: Wie die KESB zum Feindbild werden konnten

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) existieren nun seit vier Jahren und wurden in dieser kurzen Zeit – wie kaum eine andere Behörde zuvor – berühmt. Oder besser, berüchtigt. Der Begriff «KESB» wurde explosionsartig zu einem Brand. Eigentlich ein ideales Szenario wie aus einem Marketinglehrbuch, würde die KESB in der öffentlichen und…

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