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Aus der Zeitschriftrecht 5/2009 | p. 179–182Es folgt Seite №179

Die Verjährung von Ansprüchen aus der Lieferung nicht vertragsgemässer Ware nach UN-Kaufrecht (CISG)

– ein Rückschlag für die internationale Attraktivität des schweizerischen Rechts im globalen Wettstreit der Rechtsordnungen?

Das Schweizerische Bundesgericht hat vor Kurzem entschieden, dass die Verjährung von Ansprüchen aus der Lieferung nicht vertragsgemässer Ware nach UN-Kaufrecht (Art. 35 ff. CISG) nicht der Einjahresfrist von Art. 210 Abs. 1 OR unterliegt, wenn sich die Verjährungsfrage nach schweizerischem Recht beurteilt. Offengelassen hat es, ob in solchen Fällen eine Zweijahresfrist oder die Zehnjahresfrist nach Ar…

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