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Aus der Zeitschriftrecht 3/2018 | p. 188–192Es folgt Seite №188

We are family…

Warum die Bundesverfassung auch das Recht auf Ehe gleichgeschlechtlicher Paare gewährleistet

Es gab Länder, in denen war eine Ehe zwischen Angehörigen verschiedener Rassen unzulässig.1 Es gab und gibt Länder, in denen war das Eingehen einer Ehe mit einer Person mit einer anderen Religion unzulässig.2 Und es gab und gibt Länder, in denen war oder ist das Eingehen einer Ehe mit einer Person des eigenen Geschlechts unzulässig. Zu den Letzteren gehört bis heute die Schweiz … und das soll anders werden. Darüber herrscht in weiten Teilen der Schweizer Bevölkerung Einigkeit. Die Frage ist nur wie.

I. Einleitung

Zugegebenermassen, in der Schweiz (wie zuvor und wohl auch in Zukunft in anderen Staaten) war traditionell die Ansicht vorherrschend, dass der Ehebegriff der Verfassung durch Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner charakterisiert sei. Entsprechend wurde seit dem Aufkommen der Debatte über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare von gewissen Autoren zwingend eine…

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