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Aus der Zeitschriftrecht 2/2020 | p. 57–72Es folgt Seite №57

Die Praxis zu den Mitwirkungspflichten im Verwaltungsverfahren

Die Mitwirkungspflichten der Parteien sind das wichtigste Untersuchungsmittel der Verwaltungsbehörden. In der Regel sind die verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflichten prozessuale Lasten, deren Verletzung lediglich zu einer prozessualen Schlechterstellung führt. Der vorliegende Beitrag zeigt anhand der Praxis auf, in welchen Verwaltungsverfahren Mitwirkungspflichten bestehen, unter welchen Voraussetzungen diese als verletzt gelten und wie sich die prozessuale Schlechterstellung der säumigen Partei auf den Prozess der Sachverhaltsfeststellung – und damit den Verwaltungsentscheid – auswirkt.

I. Einleitung

Berücksichtigt die Steuerverwaltung einen geltend gemachten Abzug? Erhält eine verunfallte oder erkrankte Person Sozialversicherungsleistungen? Wird ein Asylsuchender aus der Schweiz ausgewiesen? In Verwaltungsverfahren werden für die Betroffenen finanziell einschneidende, lebensprägende oder gar überlebenswichtige Entscheide gefällt. Unter Umständen steht persönlich mehr auf dem Spiel als…

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