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Aus der Zeitschriftrecht 2/2019 | p. 85–94Es folgt Seite №85

Das neue Asylverfahren – ein Überblick

Auf den 1. März 2019 ist die Neustrukturierung des Asylbereiches in Kraft getreten. Diese Teilrevision des Asylgesetzes hat zu einer vollständigen Neuordnung des Asylverfahrens geführt. Neu wird nicht nur zwischen drei verschiedenen Verfahrensarten unterschieden, es wurde auch ein für alle Asylsuchenden geltender Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsberatung und Rechtsvertretung eingeführt. Zudem hat die Neustrukturierung auch zu einer Dezentralisierung der Asylverfahren geführt.

Die Flüchtlingskonvention1 verpflichtet die Vertragsstaaten, Flüchtlinge zu schützen, sie nicht in Verfolgerstaaten zurückzuschicken und ihnen bestimmte Rechte zu gewähren. Wie dieser Schutz konkret ausgestaltet ist, überlässt die Flüchtlingskonvention ebenso den Vertragsstaaten wie auch das Verfahren, in dem beurteilt wird, ob eine Person die Flüchtlingseigenschaft erfüllt.

Nach jahrelangen…

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