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Aus der Zeitschriftrecht 1/2019 | p. 1–11Es folgt Seite №1

Entwurf zur Revision des Erbrechts vom 29. August 2018: ein Überblick

Im August 2018 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur ersten Etappe der Revision des Erbrechts. Die wichtigsten geplanten Änderungen sind die Streichung der elterlichen Pflichtteile, die Verkleinerung der Pflichtteile der Nachkommen von drei Vierteln auf die Hälfte des Pflichtteils, der Verlust des Ehegattenpflichtteils im Scheidungsverfahren sowie die Einführung eines Unterhaltsvermächtnisses zugunsten des in Not geratenen faktischen Lebenspartners. Schliesslich sollen im Rahmen der Revision bisher umstrittene Fragen (z.B. Behandlung Säule 3a, Intestatherabsetzung, Herabsetzung ehevertraglicher Begünstigung) positivrechtlich geklärt werden.

I. Vorgeschichte der Revision

Den Anstoss zur Revision gab eine Motion, die der damalige Ständerat Felix Gutzwiller am 17. Juni 2010 einreichte und mit welcher der Bundesrat beauftragt werden sollte, das schweizerische Erbrecht zu modernisieren.1 Nachdem das Erbrecht seit dem Inkrafttreten des ZGB vor über 100 Jahren praktisch unverändert geblieben war, sollte es den geänderten gesellschaftlichen…

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