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Aus der Zeitschriftrecht 1/2018 | p. 9–24Es folgt Seite №9

Das Anwaltsgeheimnis bei internen Untersuchungen

Die im Rahmen einer Untersuchung geldwäschereirelevanter Geschäftsabläufe von einer Anwaltskanzlei erstellten Auswertungsberichte und sonstigen Unterlagen sind nach Auffassung des Bundesgerichts nicht durch das Anwaltsgeheimnis geschützt und deshalb beschlagnahmefähig (BGer vom 20.09.2016, 1B_85/2016). Richtigerweise ist die im Rahmen eines Prozessführungs- oder Beratungsmandats erfolgte unternehmensinterne Untersuchung als anwaltstypische Tätigkeit einzustufen. Dem Spannungsverhältnis zu gesetzlich statuierten Dokumentationspflichten kann und muss adäquat durch prozedurale Vorkehrungen Rechnung getragen werden.

I. BGer 1B_85/2016: Der Anfang vom Ende des Anwaltsgeheimnisses bei unternehmensinternen Untersuchungen?

Unternehmensinterne Untersuchungen haben sich zu einem Arbeitsfeld entwickelt, das aus dem Tätigkeitsportfolio vieler mittlerer und grösserer Anwaltskanzleien nicht mehr wegzudenken ist.1 Verstärkt worden ist diese Entwicklung sicherlich auch durch das Bestreben nicht nur der Aufsichts-, sondern auch…

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