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Aus der Zeitschriftrecht 1/2013 | p. 13–27Es folgt Seite №13

Wenn der Antirassismus staatlich sanktioniert wird

Urteil «GRA gegen Kaspar» (5A_82/2012): Rassismus benennen als Persönlichkeitsverletzung

In «GRA gegen Kaspar» bestätigte das Bundesgericht ein Urteil des Obergerichts TG, in welchem die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) wegen Persönlichkeitsverletzung nach Art. 28 ZGB verurteilt wurde, weil sie eine islamfeindliche öffentliche Rede des Präsidenten der Jungen SVP Thurgau online als «verbalen Rassismus» bezeichnet hatte. Der Beitrag kritisiert diesen Entscheid als verfassungswidrig. Mit dem Urteil werde Antirassismus behindert, Rassismus befördert und das Gericht zum Akteur von institutionellem strukturellem Rassismus.

«Man stelle sich vor, es wäre um den Satz gegangen, dass es an der Zeit sei, der Ausbreitung des Judentums Einhalt zu gebieten – das hohe Gericht hätte die Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Schutz vor kollektiver Diffamierung anders vorgenommen.» (Georg Kreis, in der WOZ-Ausgabe vom 27. September 2012)

«Aber der Vergleich von Georg Kreis hinkt doch. Bei den Muslimen ist es doch so, dass sie sich in Europa ausbreiten.» (Teilnehmerin eines Antirassismus-Workshops)

«O.K., gehen wir mal davon aus, dass das stimmt. Aber ich weiss das ja eigentlich nicht. Was heisst das jetzt für Dich? Etwa dass die Muslime weniger Rechte haben, hier zu sein?» (spontane Reaktion eines Teilnehmers des selben Workshops)

Die Antwort der Frau: « Äh [Schweigen], nein [Schweigen], eigentlich nicht [Schweigen]. Also [Schweigen], es sollte nicht so sein. Oder?»

I. Ausgangslage: «GRA gegen Kaspar» (5A_82/2012)

1. Sachverhalt

Am 5. November 2009 rief Benjamin Kaspar, Präsident der Jungen SVP Thurgau, dazu auf, die Minarett-Initiative anzunehmen. In seiner Rede vor rund 20 Personen am Bahnhofplatz Frauenfeld betonte er, dass es an der Zeit sei, der Ausbreitung des Islam Einhalt zu gebieten. Mit der Kundgebung wolle die Junge SVP in einer aussergewöhnlichen Zeit…

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