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Aus der Zeitschriftrecht 1/2009 | p. 27–34Es folgt Seite №27

Mankoteilung oder Mankoüberbindung?

I. Einleitung

«Die Praxis lehrt, dass bei einer nicht zu unterschätzenden Zahl von Scheidungen das bisherige Familieneinkommen nicht für zwei Haushaltungen ausreicht. Haben die Ehegatten während der Ehe mit ihrem Einkommen nur gerade knapp ihren Lebensunterhalt bestreiten können, so genügt das gleiche Einkommen nicht mehr, wenn die Ehegatten getrennt leben und anschliessend scheiden. Namentlich wenn es…

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