Im Labyrinth des Steuerstrafrechts
Ein Überblick1
Das Steuerstrafrecht lässt sich grundsätzlich einteilen einerseits in das Einkommens- und Vermögenssteuerstrafrecht des Bundes und der Kantone und andererseits in die Bundessteuererlasse, die für das Steuerstrafrecht auf das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht verweisen. In beiden Bereichen werden gar nicht oder zu wenig entrichtete Steuern nicht nur in Verwaltungsverfahren nacherhoben. Der fehlbare Steuerschuldner wird gegebenenfalls überdies wegen Steuerübertretungen (insbesondere Steuer- bzw. Abgabehinterziehung) und Steuervergehen (Steuer- bzw. Abgabebetrug) strafrechtlich belangt. Die Regelung des Verhältnisses zwischen den verschiedenen Sanktionen sowie der – je nach der Natur der Zuwiderhandlung – zu beachtenden Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften in den beiden erwähnten Bereichen ist komplex und teilweise nicht einfach nachvollziehbar.
Inhaltsübersicht
- A. Weggabelung 1: Nachsteuerverfahren und Steuerstrafverfahren
- B. Weggabelung 2: Steuerstrafrecht als Verwaltungszwang oder als Kriminalstrafrecht?
- C. Weggabelung 3: Einkommens- und Vermögenssteuerstrafrecht des Bundes, der Kantone und Gemeinden oder Steuern gemäss den Bundessteuererlassen, die für das Steuerstrafrecht auf das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht verweisen
- D. Weggabelung 4: Welche Steuerstraftatbestände sind in welchen Konstellationen anwendbar?
- E. Weggabelung 5: Können Steuerdelikte Vortaten zur Geldwäscherei sein?
- F. Weggabelung 6: Welche Behörden sind für die Verfolgung und Beurteilung der steuerstrafrechtlichen Sachverhalte zuständig?
- G. Weggabelung 7: Welches Verfahrensrecht ist anwendbar?
- H. Weggabelung 8: Wie verhält es sich mit den Konkurrenzen?
Für Juristen, die sich nicht hin und wieder mit dem Steuerstrafrecht befassen, mag dieses Rechtsgebiet als Labyrinth erscheinen. Als Labyrinth gilt ein System von Linien oder Wegen, das durch zahlreiche Richtungsänderungen ein Verfolgen oder Abschreiten des Musters zu einem Rätsel macht. Im übertragenen Sinne kann man darunter einen schwer überschaubaren oder schwierigen Sachverhalt verstehen.
Nachs…