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Wolfgang Wiegand

Bibliographie

recht: 30 Jahre bewährt - und immer wieder neu

recht: 30 Jahre bewährt – und immer wieder neu

Als die Nummer 1 von recht Anfang 1983 erschien, war die schwierigste Etappe schon gemeistert. Es war gelungen, den Verleger Dr. Jakob Stämpfli zu bewegen, eine weitere juristische Zeitschrift herauszugeben, und ihn davon zu überzeugen, dass deren Konzept Erfolg versprechend sei. Dieses Konzept basierte auf einer Analyse der seinerzeitigen Situation der juristischen Literatur einerseits und der Ausbildung im Studium andererseits. recht als «Zeitschrift für juristische Ausbildung und Praxis» sollte den Studierenden mit einführenden und vertiefenden Abhandlungen als Lern- und Verständnishilfe dienen. Einen zweiten Schwerpunkt bildeten die Urteilsbesprechungen, die nicht referierend, sondern analytisch und kritisch angelegt waren. Dieser Ansatz war so lange erfolgreich, als die Ausgangslage andauerte. Diese hat sich jedoch zunächst schrittweise und dann geradezu dramatisch verändert.

Im Laufe der letzten Jahre sind zahlreiche neue Zeitschriften lanciert worden, wobei der nicht nur in der Schweiz zu beobachtende Trend zu Spezialzeitschriften sich zunehmend verstärkte. Auch die traditionellen juristischen Publikationen haben ihr Profil verändert und insbesondere der Rechtsprechung grössere Beachtung geschenkt. Während es sich dabei um eine normale Marktentwicklung handelte, die für die Herausgeber von recht Bestätigung und Ansporn zugleich war, gab es eine zweite Veränderung, die fundamental und weitreichend war: Die Digitalisierung der Information und deren elektronische Vermittlung haben die Rahmenbedingungen total verändert und damit die Arbeitsweisen der auszubildenden und der praktizierenden Juristen grundlegend beeinflusst. Die Praktiker suchen und finden die schnelle Information, die Studierenden werden von den Instituten und Lehrstühlen mit Materialien und Lernhilfen so versorgt, dass kaum noch Bedarf nach zusätzlicher, selbständiger Lektüre verbleibt.

Die «Gründerväter» von recht, Professoren aus allen deutschsprachigen Universitäten der Schweiz, wie auch der Verlag haben dieser Entwicklung so weit als möglich Rechnung getragen. So wurde das Herausgebergremium im Jahre 2007 verjüngt und erweitert, der Fokus des Inhalts vermehrt auf die Weiterbildung gelegt und recht auch elektronisch zugänglich gemacht, zum einen über die verlagsseitige Onlinepublikation, mit grosszügigem (für Studierende meist unentgeltlichem bzw. über Universitätspauschalen abgedecktem) Zugriff, zum anderen über die Implementierung der in recht erschienenen Beiträge in Swisslex.

Jetzt erfolgt ein weiterer Schritt: Dreissig Jahre nach der Gründung von recht geben Wolfgang Wiegand, Peter Gauch, Daniel Girsberger, Christine Kaufmann und Thomas Sutter-Somm (Mitherausgeber) sowie Marlis Koller-Tumler (Redaktorin) den Stab an eine neue Crew weiter, während Felix Bommer, Wolfgang Ernst, Peter Jung, Christoph Müller und Alexandra Rumo-Jungo, alle seit 2007 als Herausgeber mit dabei, sowie Roger Zäch, für Kontinuität im Wandel sorgen.

Der Herausgeberkreis wird erneut verjüngt und vergrössert, um eine noch umfassendere Information der Leserschaft zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass sowohl den Bedürfnissen und Interessen der Auszubildenden – auf Universitäts- wie auch auf Anwaltsstufe – als auch den Anforderungen der übrigen Leserschaft weiterhin Rechnung getragen wird. In Zukunft zeichnen mitverantwortlich auch Martina Caroni (Universität Luzern), Roland Fankhauser (Universität Basel), Sabine Gless (Universität Basel), Peter V. Kunz (Universität Bern), Bernhard Rütsche (Universität Luzern) und Daniela Thurnherr (Universität Basel).

recht hat sich als Fachzeitschrift etabliert, die grundlegende Bedeutung für sämtliche Rechtsgebiete entfaltet, indem sie immer wieder juristischen Grundlagenfragen nachgeht, aber auch spezielle (oft neue, in ihrer Relevanz noch gar nicht erkannte) Problemfelder vertieft behandelt. Möge dieser Ansatz sich weiterhin bewähren!

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Kontinuität und Wandel - 25 Jahre recht

Kontinuität und Wandel – 25 Jahre recht

Als recht vor 25 Jahren gegründet wurde, war die Zeitschriftenlandschaft in der Schweiz überschaubar und ein wenig verstaubt. Es gab im deutschsprachigen Raum zwei überregionale Zeitschriften und einige primär lokal verankerte Periodika, die zum Teil grosse Tradition hatten, aber auch dementsprechend statisch waren. Keine dieser Publikationen eignete sich für Studierende. Damit ergab sich das Profil von recht geradezu von selbst. Die neue Zeitschrift wandte sich gezielt an die Studierenden. Auf die Ausbildung ausgerichtete Beiträge und universitäre Informationen bildeten einen Schwerpunkt, den zweiten die vertiefte Analyse wichtiger Urteile. Daneben war recht immer offen für anspruchsvolle Beiträge, oft auch zu über den juristischen Alltag hinausgehenden Themen. Die Zeitschrift wurde von den Studierenden sehr gut aufgenommen, sie hat aber auch in der Praxis einen festen Platz gefunden. Die immer fundierten Beiträge wurden von der Rechtsprechung, zumal des Bundesgerichts, überdurchschnittlich oft zitiert.

Seit einigen Jahren hat sich nun aber die Situation grundlegend gewandelt, und zwar in zweifacher Hinsicht: Es sind zahlreiche neue Zeitschriften lanciert worden, wobei der nicht nur in der Schweiz zu beobachtende Trend zur Spezial- oder gar Nischenzeitschrift sich zunehmend verstärkt. Gravierender und nicht nur vorübergehender Natur ist die zweite Veränderung: Die Digitalisierung der Information und deren elektronische Vermittlung haben zu einem geradezu dramatisch veränderten «Le-se»-Verhalten geführt. Bei den Praktikern ist der sofortige Zugriff auf die Rechtsprechung und auch deren Verarbeitung ein elementares Bedürfnis. Bei den Studierenden ist eine Fokussierung auf die elektronische Information in so starkem Masse zu beobachten, dass diese in verschiedenen Bereichen (etwa des Grundstudiums) nur noch auf diesem Weg «ansprechbar» sind. Lernmittel aller Art werden zudem von den Lehrstühlen und Instituten häufig kostenlos «ins Netz gestellt».

Angesichts dieser fortschreitenden Umorientierung der Nutzer haben Verlag, Redaktion und die Herausgeber beschlossen, dem bis zu einem gewissen Grade Rechnung zu tragen. Auch weiterhin wird recht sich an die Auszubildenden richten, jedoch weniger mit Basisliteratur, sondern mit weiterführenden Beiträgen, die Zusammenhänge aufzeigen und den an sich schon bekannten Themenkreis vertiefen. Neben der eingehenden Urteilsbesprechung wird in grösseren Abständen die Entwicklung einzelner Rechtsgebiete in Judikatur und Literatur aufgezeigt, was den Praktikern die zunehmend schwerer gewordene Orientierung ermöglichen soll. Dem gleichen Zweck dienen die von Zeit zu Zeit publizierten Literaturbesprechungen einzelner Rechtsgebiete, die den Lesern einen Überblick verschaffen sollen. Nicht ändern werden sich die Qualität von recht und die grundsätzliche Ausrichtung auf Wissenschaft und Praxis. Dafür garantiert das erneuerte und erweiterte Herausgebergremium.

Natürlich war es klar, dass die angestrebten Erweiterungen und die teilweise Neuorientierung auch personell breiter abgestützt werden müsste. Erfreulicherweise ist es gelungen Kolleginnen und Kollegen zu gewinnen, die geeignet und gewillt sind, die Tradition fortzuführen und weiterzuent-wickeln. Neben Peter Gauch, Daniel Girsberger und Roger Zäch gehören dem Herausgeberstab neu an:

Felix Bommer, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht an der Universität Luzern;

Wolfgang Ernst, Professor für Römisches Recht und Privatrecht an der Universität Zürich;

Günter Heine, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Strafrechtsvergleichung an der Universität Bern;

Peter Jung, Professor für Privatrecht an der Universität Basel;

Christine Kaufmann, Professorin für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Zürich;

Christoph Müller, Professor für Vertragsrecht, Privatrechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht an der Universität Neuenburg;

Alexandra Rumo-Jungo, Professorin für Zivilrecht an der Universität Freiburg

Thomas Sutter-Somm, Professor für Zivilrecht und Zivilprozessrecht an der Universität Basel.

Zum grossen Bedauern aller Beteiligten ist es nicht gelungen, einige mittlerweile emeritierte Herausgeber der ersten Stunde davon abzuhalten, sich aus dem Herausgebergremium zurückzuziehen. Gunther Arzt, Jörg Paul Müller, Heinz Rey und René Rhinow haben, jeder auf seine Weise, recht geprägt und gefördert. Ihnen gilt unser herzlicher Dank.