Kundenschutz im Aufsichtsrecht
Grundzüge des Kundenschutzes in der schweizerischen Finanzmarktaufsicht
Die Weltwirtschaftskrise von 2007/2008 hat auf verheerende Art gezeigt, dass eine allzu liberale Finanzmarktaufsicht mit den primären Zielen des Finanzmarktrechts – dem Funktions- und Individualschutz – nicht vereinbar ist. Die seitherigen Bemühungen, einen stabilen Finanzmarkt mit robusten Finanzinstituten und hohem Kundenschutzniveau zu schaffen, nahmen ihren Anfang im Erlass des FINMAG und des FinfraG und finden ihren vorläufigen Höhepunkt im Erlass des FINIG und des FIDLEG. Diese Gesetze bilden den Kern der Schweizer Finanzmarktaufsicht, die im vorliegenden Beitrag veranschaulicht wird.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Finanzmarktrecht auf Verfassungs- und auf Gesetzesebene
- III. Die FINMA als zentrale Aufsichtsbehörde
- IV. Kundenschutz durch prudenzielle Aufsicht
- V. Aufsichtsrechtlicher Kundenschutz im Banken-, Effektenhändler- und Vermögensverwaltungsbereich
- VI. Schutz des Versicherungsnehmers
- VII. Kundenschutz im Börsenbereich
- VIII. Exkurs: Privatrecht und Aufsichtsrecht
- IX. Fazit
I. Einleitung
Der schweizerische Finanzsektor hat eine überdurchschnittliche volkswirtschaftliche Bedeutung. Seine Bruttowertschöpfung lag im Jahr 2016 bei CHF 60 Mia., was einem Anteil von 9,4 Prozent am gesamtschweizerischen BIP entspricht.1 Auch im internationalen Vergleich ist dies ausserordentlich, liegt dieser Anteil doch ein Drittel über dem entsprechenden Anteil des britischen Finanzsektors,…