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Aus der Zeitschriftrecht 4/2017 | S. 300–312Es folgt Seite №300

Prinzipienjurisprudenz?!

Begriffsjurisprudenz nennt man sie, Prinzipienjurisprudenz sollte sie heissen. Jherings Polemik von 1884 ist bekannt und nach wie vor Schulwissen, anders seine eigentliche Position. Damit ist aber das wirkliche Problem, die juristische Begriffsbildung und -darstellung gar nicht erfasst. Der wirkliche Gegner der modernen Methodenströmungen seit um 1900 ist nicht eine «Scherz und Ernst»-Schimäre wie die Begriffsjurisprudenz, sondern die Prinzipienjurisprudenz, wie sie seit Savigny entworfen worden war und keineswegs erledigt ist. Diese entstand im Kontext des Wandels zu modernen Verfassungen seit 1789, ist in ihm und durch ihn begründet und damit nach wie vor gerechtfertigt.

1. Ein Minenfeld

«Die Geschichte der juristischen Methodenlehre führt hier, wie ich meine, weiter als die unhistorische moderne systematische Methodologie»2 – das ist ebenso lapidar gesagt wie treffend. Wenn die einheitlichen Weltanschauungen zerfallen sind, wenn sie übergehen in einen allgemeinen normativen Pluralismus, dann verlieren die systematischen Erklärungen aus der Einheit eines Rechts an…

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