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Aus der Zeitschriftrecht 3/2019 | S. 197–214Es folgt Seite №197

Diagnose und Therapie pädophiler Störungen durch virtuelle Realität?

Strafrechtliche Grenzen beim Einsatz von sexuellen Darstellungen mit Kindern

Ärzte wollen zur Diagnostizierung und Therapie von Personen mit einer pädophilen Störung optimale Methoden anwenden. Sie geniessen dabei eine gewisse Freiheit, solange ihr Vorgehen medizinisch indiziert und wissenschaftlich fundiert ist. Doch das Strafrecht setzt Grenzen, weil es bestimmte Rechtsgüter schützen will.1 Daraus ergibt sich ein Spannungsverhältnis, das nicht ohne Weiteres aufzulösen ist. Wenn etwa Mediziner vom Strafrecht an sich verbotene Mittel oder Methoden zur Behandlung ihrer Patienten einsetzen wollen, stellt sich die Frage, wie der Wunsch nach möglichst wirksamer Therapie und effizienter Diagnostik, der strafrechtliche Schutz bestimmter Rechtsgüter und die Wissenschaftsfreiheit gegeneinander abzuwägen sind.

Diese Frage stellt sich konkret bei der Anwendung von Art. 197 Abs. 4 und 5 StGB auf Methoden zur Diagnostik und Therapie von Personen mit einer pädophilen Störung. Die Regelung verbietet den Besitz und Gebrauch von Kinderpornografie zu jeglichem Zweck; lediglich Material von «wissenschaftlichem oder kulturellem Wert» ist legal (Art. 197 Abs. 9 StGB). Ob diese Ausnahmeklausel oder andere Rechtfertigungsgründe regelmässige forensische Untersuchungen mit «virtueller Realität» erlauben, fragen sich Experten, die von moderneren Methoden in der Diagnostik und Therapie von sexuellen Paraphilien erhebliche Fortschritte erwarten. Die ungeklärte Rechtslage bringt Ärzte, die sich für eine solche Methode entscheiden, in eine prekäre Situation: Sie wollen und müssen auf eine möglichst effektive Diagnose und Therapie hinwirken. Setzen sie aber virtuelle Kinderpornografie ein, könnten sie sich wegen Zeigens und Besitzens nach Art. 197 Abs. 4 StGB strafbar machen. Die rechtlichen und praktischen Probleme des ungeklärten Strafrisikos beim Einsatz von virtueller Realität in Diagnose und Therapie bei Personen mit einer pädophilen Störung stehen im Mittelpunkt des folgenden Beitrages.

I. Einführung

Computergenerierte sexuelle Darstellungen sind schon lange keine Neuheit mehr. Virtuelle Realität («virtual reality», VR), also durch IT-Technologie erzeugte dreidimensionale Bilder bzw. Umgebungen, mit denen eine Person über eine elektronische Ausrüstung körperlich echt erscheinend interagieren kann,2 hat die Möglichkeiten für solche Pornografie in eine neue Dimension überführt…

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