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Aus der Zeitschriftrecht 1/2020 | S. 37–51Es folgt Seite №37

Kriterien für die Wahl der Rechtsform öffentlicher Unternehmen

Wenn der Staat ein Unternehmen gründet, stehen verschiedene Rechtsformen zur Wahl. Der Beitrag zeigt auf, wann – je nach wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen – Rechtsformen des öffentlichen Rechts und wann Rechtsformen des Privatrechts zu bevorzugen sind. Die einzelnen Rechtsformen weisen spezifische Charakteristika auf und können den staatlichen Bedürfnissen angepasst werden, wobei allerdings die jeweiligen Grenzen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zu beachten sind.

I. Einleitung

Umstrukturierungen öffentlicher Betriebe geben regelmässig Anlass zu Diskussionen: So sollte das Kantonsspital Winterthur (KSW) von einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt werden. Das Volk lehnte die Umwandlung mit Abstimmung vom 21. Mai 2017 jedoch ab.1 Der Umwandlung des Spitals Affoltern von einem Zweckverband in eine AG hat der…

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