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Aus der Zeitschriftrecht 1/2019 | S. 33–49Es folgt Seite №33

Meistbegünstigungsklauseln durch Hotelbuchungsplattformen im Lichte des Europäischen Kartellrechts

Ob und inwiefern Meistbegünstigungsklauseln von Hotelbuchungsplattformen wettbewerbsbeschränkende Wirkungen entfalten, ist nicht abschliessend geklärt. Das Vorliegen eines zweiseitigen Marktes wirft einige wettbewerbsrechtliche Fragen auf, welche einer besonderen Untersuchung bedürfen. Die Klauseln zeitigen sowohl im Hotelbuchungs- als auch im Hotelvermittlungsmarkt wettbewerbsschädliche Wirkungen, welche einer Einzelrechtfertigung nicht standhalten.

I. Ausgangslage

Die in diesem Beitrag behandelten Meistbegünstigungsklauseln sind in den AGB der Anschlussverträge der Plattformen enthalten, welche von den Hotels für die Listung von ihren Zimmern angenommen werden müssen. Ob und inwiefern Meistbegünstigungsklauseln wettbewerbsbeschränkende Wirkungen entfalten, ist bisher nicht abschliessend geklärt. Es drängt sich deshalb die Frage nach der Zulässigkeit…

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