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Aus der Zeitschriftrecht 4/2016 | S. 190–198Es folgt Seite №190

Zwei Mütter, ein Vater

Seit dem 29. Oktober 2015 ist in Grossbritannien die Herstellung von Embryonen mit drei genetischen Eltern erlaubt. Diese neuartige Fortpflanzungstechnik ist ein Quantensprung in der Reproduktionsmedizin. Sie zielt darauf ab, die Vererbung einer Reihe von schwerwiegenden genetisch bedingten Krankheiten wie Muskeldystrophie, Epilepsie oder Herzversagen auf die Nachkommen zu verhindern. Grossbritannien ist das erste Land der Welt, das dieses Therapieverfahren explizit zulässt. Damit gerät auch die Rechtsetzung in der Schweiz unter Zugzwang.

1. Einleitung

Die Fortpflanzungsmedizin hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und ungeahnte neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet. Mit den neuen Techniken erwächst fortlaufend auch neuer rechtlicher Regelungsbedarf. Der Gesetzgeber hat zu klären, welche Verfahren unter welchen Bedingungen zulässig sein sollen oder eben nicht.

Stellvertretend für diese Entwicklung beleuchtet der…

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