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Aus der Zeitschriftrecht 3/2019 | S. 180–196Es folgt Seite №180

Der Schadenersatzanspruch des Käufers im Rahmen der Wandelung

Gemäss Art. 208 Abs. 2 OR hat der Verkäufer den Schaden zu ersetzen, der dem Käufer durch die Lieferung fehlerhafter Ware unmittelbar verursacht worden ist. Die Auslegung des Begriffes der «Unmittelbarkeit» ist jedoch höchst umstritten. Dieser Beitrag setzt sich mit dem Umfang der Kausalhaftung des Verkäufers auseinander. Zudem wird die Verschuldenshaftung des Verkäufers gemäss Art. 208 Abs. 3 OR untersucht. Dabei kommt der Beitrag zu dem Schluss, dass der «weitere Schaden» nach Wahl des Käufers anhand des positiven oder des negativen Interesses berechnet werden kann.

I. Einleitung

Führt eine mangelhafte Kaufsache zu einem Schaden, so kann der Käufer vom redlich handelnden Verkäufer – kumulativ zur Wandelung – lediglich den Ersatz des durch die Lieferung mangelhafter Ware unmittelbar verursachten Schadens verlangen. Trifft den Verkäufer hingegen ein Verschulden, so hat er dem Käufer gemäss Art. 208 Abs. 3 OR auch den weiteren Schaden zu ersetzen. Trotz der…

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