Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftrecht 3/2017 | S. 187–203Es folgt Seite №187

Vom (zweifelhaften) Nutzen von Strafverfahren für die Durchsetzung von Zivilansprüchen1

«Der Zivilprozess dient der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche – das ist unbestritten. Weniger klar ist dagegen, inwiefern das Strafverfahren neben seinem Hauptzweck, der Strafverfolgung, auch die Durchsetzung von Zivilansprüchen der geschädigten Person fördern soll. Das Verhältnis zwischen Strafverfahren und ‹separatem› Zivilprozess ist kaum geregelt, doch auch mit Blick auf das Adhäsionsverfahren stellen sich rechtliche und taktische Fragen. Der Beitrag beleuchtet Chancen und Risiken der Kombination von Zivil- und Strafverfahren aus einer zivilrechtlichen Perspektive.»

I. Einleitung

Zivil- und Strafverfahren erscheinen manchen als verschiedene Welten. Tatsächlich: Vom universitären Fächerkanon bis zur Behördenorganisation überwiegen Unterschiede die Gemeinsamkeiten, und auch die Anwaltschaft tendiert dazu, sich in Zivil- und Strafrechtler aufzuteilen. Allerdings: Rechtsfälle – also: aus dem Leben gegriffene, erst nachträglich unter rechtlichen Gesichtspunkten…

[…]