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Aus der Zeitschriftrecht 2/2016 | S. 100–111Es folgt Seite №100

Cyberbullying – aus strafrechtlicher Sicht

Elektronische Medien sind aus dem Alltag Jugendlicher kaum wegzudenken. Nicht selten werden persönliche Daten unüberlegt preisgegeben. Kompromittierende oder diffamierende Bilder und Videoaufnahmen lassen sich im Cyberspace in Kürze verbreiten und nur schlecht wieder entfernen. Cyberbullying umschreibt eine elektronische Form eines Mobbings, die das Opfer mittels moderner Kommunikationstechnologien einschüchtert, belästigt und blossstellt. Laut einer neueren Studie berichten über ein Fünftel der Jugendlichen in der Schweiz, dass sie bereits jemand online habe «fertigmachen» wollen. Cyberbullying kann zu Angstzuständen und Depressionen bis hin zum Suizid führen. Das Schweizer Strafrecht kennt keinen spezifischen Tatbestand, der Cyberbullying unter Strafe stellt. Auch gibt es in der Schweiz kaum gerichtliche Entscheide zu diesem Phänomen, weil viele Delikte wohl gar nicht erst zur Anzeige gelangen. Genügt das geltende strafrechtliche Instrumentarium, um die für Cyberbullying einschlägigen Handlungen zu ahnden, oder besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf?

I. Ausgangslage

Im Alltagsleben Jugendlicher haben elektronische Medien einen zentralen Stellenwert.1 Gemäss der JAMES-Studie 20142 sind Computer mit Internetzugang in fast jedem Schweizer Haushalt vorhanden.3 Beinahe jeder Teenager verfügt über ein eigenes Mobiltelefon.4 Die meisten benutzen ihr Handy bzw. Smartphone täglich.5 Soziale Netzwerke sind äusserst beliebt.6 89% der Schweizer Jugendlichen…

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