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Aus der Zeitschriftrecht 1/2018 | S. 40–50Es folgt Seite №40

Das Legalitätsprinzip im Kausalabgaberecht

Eine Übersicht über die neuere Rechtsprechung und Doktrin

Die aus Zweckmässigkeitsüberlegungen errichtete Sonderordnung, die sich im Kausalabgaberecht etabliert hat, genügt den heutigen Anforderungen an das Legalitätsprinzip nicht mehr. Im Steuerrecht hat die Anwendung der in Lehre und Praxis anerkannten Anforderungen an die Normstufe und die Normdichte bisher kaum zu ernsthaften Problemen geführt. Sie belassen den rechtssetzenden Organen immer noch einen erheblichen Beurteilungsspielraum. Auf die Lockerungen der Vorgaben an die Normstufe und an die Normdichte, falls das Mass der Abgabe durch das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip begrenzt wird, kann verzichtet werden. Es sprechen insgesamt wenige Gründe dagegen, die steuerrechtlichen Anforderungen an die Normdichte und die Normstufe auf das Kausalabgaberecht zu übertragen.

I. Allgemeines

Die Tragweite des Legalitätsprinzips und die daraus abgeleiteten Anforderungen sind im Kausalabgaberecht je nach Art der Abgabe zu nuancieren. Dabei darf das Prinzip nach ständiger Praxis des Bundesgerichts weder seines Gehalts entleert noch in einer Weise überspannt werden, dass es mit der Rechtswirklichkeit und dem Erfordernis der Praktikabilität in einen unlösbaren Widerspruch gerät.1

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