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Aus der Zeitschriftrecht 5/2014 | S. 235–240Es folgt Seite №235

Zeitlicher Anwendungsbereich von Art. 8 UWG

Eine neue Entscheidung des Bundesgerichts zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen klärt den zeitlichen Anwendungsbereich des revidierten Art. 8 UWG: Die neue Bestimmung ist einerseits auf Verträge anwendbar, die nach dem 1. Juli 2012 abgeschlossen wurden, andererseits auch auf ältere Verträge, sofern deren AGB vertragliche Rechtswirkungen regeln, die nach dem 1. Juli 2012 entstanden sind.

1. Einleitung

Zum neuen Art. 8 UWG, der am 1. Juli 2012 in Kraft trat, sind zahlreiche Publikationen erschienen. Dabei werden namentlich zum zeitlichen Anwendungsbereich dieser Bestimmung unterschiedliche Ansichten vertreten.1 In seinem jüngst erschienenen Urteil 4A_475/2013 vom 15. Juli 2014, das zur Publikation vorgesehen ist, äusserte sich nun auch das Bundesgericht zum zeitlichen Anwendungsbereich…

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