Der Verzicht auf Ablieferung von Retrozessionen – Einordnung und Anforderungen1
Eine dogmatische Nachlese zu BGE 132 III 460 ff.
«Wer mit dem Kopf im Sand auf Information verzichtet, verzichtet auf Erkennbares rechtsgültig.»2
I. Einleitung
Im vorliegenden Aufsatz wird untersucht, welches die Anforderungen an einen Verzicht auf die Ablieferung von Retrozessionen sind. Entsprechend der Behandlung des Themas in dieser Zeitschrift soll die Fragestellung dabei auf ihre dogmatischen Grundlagen zurückgeführt werden. Aktualität hat dem …
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