Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftrecht 4/2019 | S. 240–257Es folgt Seite №240

Beschränkung der Ausschüttungskapazität bei Upstream-Darlehen

Im sogenannen Swisscargo-Urteil (BGE 140 III 533) hat das Bundesgericht entschieden, dass marktunübliche Upstream-Darlehen die Ausschüttungskapazität der darleihenden Tochtergesellschaft beschränken. Im vorliegenden Beitrag werden Inhalt, Zweck, Anwendungsbereich, Umfang, rechnungslegungsrechtlicher Ausweis und Aufhebung dieser Ausschüttungsbeschränkung untersucht. Dabei wird dem bundesgerichtlichen Lösungsvorschlag ein in der Lehre vertretener, wirtschaftlicher Alternativansatz gegenübergestellt.

§ 1 Einleitung

Am 16. Oktober 2014 hat das Bundesgericht einen wegleitenden Entscheid zur konzerninternen Darlehensgewährung gefällt.1 Im Zentrum dieses mittlerweile als Swisscargo-Urteil bekannten Leitentscheids steht eine Erwägung, die bei Upstream-Darlehen eine Beschränkung der Ausschüttungskapazität statuiert.2

«Nach herrschender Lehre stellt ein Darlehen an eine Mutter- oder…

[…]