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Aus der Zeitschriftrecht 3/2018 | S. 155–167Es folgt Seite №155

Entwicklungen beim Rechtsschutz im Schulbereich

Ein Plädoyer für mehr Transparenz und Partizipation statt mehr Rechtsschutz bei schulischen Massnahmen.

Bei der Diskussion um die Verrechtlichung des Schulwesens spielt die Eröffnung des Rechtsschutzes gegenüber schulorganisatorischen Massnahmen eine zentrale Rolle. Der Beitrag zeigt die in Lehre und Praxis entwickelten Ansätze und Kriterien mit Blick auf die Anfechtbarkeit solcher Massnahmen auf. Im Einzelnen wird die Anfechtbarkeit von Schulhaus- und Klassenzuteilungen, sonderpädagogischen Massnahmen und der Ausgestaltung des Unterrichts untersucht. Es wird die Schwierigkeit aufgezeigt, eine vernünftige Balance zwischen sachgerechtem Rechtsschutz und der Handlungsfähigkeit der Schulorgane und -behörden zu finden. Angesichts der rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten, Differenzen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten über schulische Massnahmen auf dem Rechtsweg zu lösen, wird für mehr Transparenz und bessere Partizipation der Betroffenen im Verfahren und beim Entscheid betreffend solcher Massnahmen plädiert.

I. Einleitung

Schülerinnen und Schüler stehen – als Benutzerinnen und Benutzer der Schule als öffentlich-rechtliche Anstalt – in einer besonders engen Rechtsbeziehung zum Staat (Sonderstatus- oder besonderes Rechtsverhältnis).1 Aus dieser engen Rechtsbeziehung ergeben sich für sie nicht nur besondere Pflichten und Einschränkungen der Freiheitsrechte,2 sondern auch Besonderheiten beim…

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