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Aus der Zeitschriftrecht 1/2019 | S. 12–24Es folgt Seite №12

Schafft der Gesetzgeber das Strafrecht ab – und ist das etwas Schlechtes?

Der Gesetzgeber setzt immer mehr Strafnormen in Kraft. Dennoch liegt diesem Beitrag die These zugrunde, dass der Gesetzgeber gleichzeitig das Strafrecht abschafft, weil er der Schuld bei der Reaktion auf Normverletzungen eine stets geringere Bedeutung zuspricht, was an vier Beispielen belegt wird. Das Strafrecht wird jedoch nicht einfach ersatzlos gestrichen, sondern durch ein Sicherheitsrecht ersetzt, was mit zwei Hauptproblemen behaftet ist: Die Leistungsfähigkeit dieses Sicherheitsrechts ist höchst zweifelhaft, und es fehlt ihm der Konnex zur Gerechtigkeit, der das Strafrecht auszeichnet.

«These are subtleties,» like smiled Dr Brodsky. «We are not concerned with motive, with the higher ethics. We are concerned only with cutting down crime –» «And,» chipped in this bolshy well-dressed Minister, «with relieving the ghastly congestion in our prisons.»1

I. Einleitung: Strafrecht und Schuld

Der Titel dieses Beitrags beantwortet die gestellte Frage gleich selbst: Der Gesetzgeber schafft…

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